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Portierung

Rufnummern-Portierung

Sie haben die Möglichkeit Ihre bestehende Festnetz-Rufnummer kostenlos zu INEXT mitzunehmen.

Um alles Nötige in die Wege leiten zu können, benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes Portierungsformular.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular UNBEDINGT von demjenigen zu unterschreiben ist, der derzeit Vertragspartner für Telefonie bei A1 Telekom (oder bei einem anderen Telekommunikationsanbieter) ist.

  • Wenn wir alle Unterlagen vollständig vorliegen haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für die Rufnummern-Portierung. Die Vorlaufzeit zwischen Terminvereinbarung und Portierungstermin beträgt rund 2 Wochen.
  • Bis zum Umstellungstermin können Sie Ihr Telefon wie gewohnt über den derzeitigen Anbieter nutzen.
  • Die Umstellung der Telefonnummer erfolgt in einem Zeitfenster von 2 Stunden, in dem Sie nicht telefonieren können. Zum vereinbarten Umstellungstermin muss Ihr neues INEXT-Modem bereits aktiv sein und Ihr Telefon daran richtig am Telefon-Port angeschlossen sein. Nur so können wir einen Testanruf durchführen.
    Sie müssen zum vereinbarten Termin jedoch nicht zu Hause sein, die Umstellung erfolgt automatisch aus der Ferne.
  • Mit der Portierung wird Ihre Festnetzrufnummer zu uns übertragen. Meist wird mit der Rufnummernportierung auch eine Kündigung des bestehenden A1-Vertrags ausgelöst, wir können dies jedoch nicht garantieren, da wir keinen Einblick in Ihren bestehenden Vertrag erhalten.
    Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, unbedingt selbst mit A1 Kontakt aufzunehmen und die Details der Kündigung zu klären. Infos dazu finden Sie unter www.a1.net/kuendigen.
    Nur so können Sie sicherstellen, dass alle nicht mehr benötigten Optionen (mobiles Internet, Hybrid-Option etc.) gekündigt werden.
    Am besten suchen Sie dafür den nächsten A1-Shop (z.B. Ried – Weberzeile) auf.
  • Bei der Planung Ihrer Kündigung beachten Sie bitte, dass die Rufnummer maximal 1 Monat lang nach Auslaufen des alten Vertrags übernommen werden kann.
  • Um einer reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihren A1-Vertrag erst zu kündigen, wenn Ihr neuer Glasfaseranschluss in Betrieb ist. So kann sich eine Überlappung des alten und neuen Internetvertrags von ca. zwei Monaten ergeben.
  • Mit der letzten Abrechnung der A1-Gesprächsgebühren werden die nächsten zwei Monate Grundgebühr automatisch im Vorhinein mitverrechnet, die aber von A1 später wieder gutgeschrieben werden.
    ACHTUNG: Bei Kündigungen innerhalb der Bindefrist wird der Dienst von A1 bis zum Ende der Frist weiter verrechnet!
  • Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Portierung und Kündigung Ihres A1-Vertrages auch damit im Zusammenhang stehende E-Mail-Adressen (@aon.at, @a1.net) wegfallen. Diese können leider nicht zu uns übertragen werden. Wenn Sie das auf Ihrem INEXT-Vertrag ausgefüllt haben, erhalten Sie von uns jedoch eine neue E-Mail-Adresse (@inext.at).
    Falls Sie einen Handy-Vertrag bei A1 haben, können Sie dort nachfragen, ob es möglich ist, die E-Mail-Adresse auf den Handy-Vertrag zu übertragen.
  • Falls Sie eine Rufnummer von einem anderen Anbieter als A1 Telekom zu uns übertragen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.